Re: Spielplan für die Play Off's
von Ninscha » 11.02.2010, 07:46
Infos aus dem Internet:
Schau ma mal, wo wir morgen dann wirklich hinfahren
Eishockey-Bayernliga droht das absolute Chaos
Zwischenrunde trotz Höchstadter „Sündenfall“ unverändert? Peißenberg zieht gegen Präsidenten-Beschluss vor den Kadi.
REGENSBURG. Von Dieter Krelle, MZ
Die mal als höchst professionell gelobte Eishockey-Bayernliga beschäftigt wenige Tage nach Abschluss einer sportlich dramatischen Vorrunde per einstweiliger Verfügung des TSV Peißenberg den Kadi. Vereine und ihre Anhänger durchleiden Wechselbäder der Gefühle – das Chaos ist schlimmer, als es je vorstellbar war. Wer am Freitag mit welchen Spielen in die Zwischenrunden um Meisterschaft und gegen den Abstieg einsteigen wird, war gestern völlig unklar. Nicht nur für den EV Regensburg beispielsweise heißt die Frage: Spiele ich nun in der Gruppe A oder B, kommt am Freitag Peißenberg oder der TSV Erding, oder geht vielleicht gar nichts? „Wir bereiten uns auf alles vor“, sagt EVR-Trainer Sven Gerike.
Die totale Konfusion hatte der Präsident des Bayerischen Eissportverbandes, Dieter Hillebrand, mit seiner Entscheidung perfekt gemacht, die Zwischenrunde auf dem Erkenntnisstand vom 8. Februar durchzuziehen, als der Regelverstoß des Höchstadter EC noch nicht bekannt war. Dieser hatte bei seinen Siegen in Peißenberg (5:3) und gegen Bayreuth (4:3) den wegen dreier Disziplinarstrafen nicht spielberechtigten Verteidiger Mark Dunlop eingesetzt. Das aber war erst am 9. Oktober festgestellt worden, als das Kind mit der offiziellen Bekanntgabe des Terminplans bereits in den Brunnen gefallen war. Die zwingenden 0:5-Wertungen hatten zu erheblichen Verschiebungen in der Abschlusstabelle und zur Entscheidung von Spielgruppenleiter Wolfgang Klose geführt, die Gruppenspiele neu anzusetzen.
Genau dies aber soll nun qua Präsidenten-Beschluss einfach ignoriert werden. Eine kurzfristige Umplanung ohne größere Schäden für die Vereine sei nicht möglich, ist die Begründung. Dass der Präsident sich dabei auf § 5 Ziffer 12 g der Satzung des BEV beruft, macht die Entscheidung auch nicht verständlich.